Verein zur Förderung psychisch kranker und behinderter Menschen,
Mit dem Leitbild wollen wir unsere Mitglieder, Mitarbeiter*innen, unsere Bewohner*innen, unsere Gäste, alle Menschen, die unsere Angebote wahrnehmen sowie die Öffentlichkeit über die Ziele unserer Arbeit informieren. Das Leitbild soll das Selbstverständnis des Vereins und der Mitarbeitenden wiedergeben und verbindliche Grundlage unserer Arbeit sein.
Die Kette e.V. wurde im Jahr 1990 durch Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter der LVR-Klinik Düren (früher Rheinische Kliniken Düren) gegründet.
Seither setzt sich der Verein gemäß seiner Satzung für eine Verbesserung der Lebensbedingungen psychisch kranker Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und deren Integration in die Gesellschaft ein. Dies umfasst insbesondere den Betrieb, bzw. die Schaffung von
- Stationärem Wohnen der besonderen Wohnform (Wohnverbünde)
- Tagesstrukturierende Angebote (Tagesstätten)
- Kontakt- und Beratungsstellen
- Ambulant Betreutem Wohnen
- Integrationsfachdiensten
Der Verein ist seit seiner Gründung zu einem anerkannten Träger differenzierter Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sowie für Hilfesuchende im Bereich der Selbsthilfe herangereift. Unsere Arbeit wird finanziell getragen durch verschiedene Kostenträger, überwiegend auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung. Als gemeinnützige Organisation sind wir dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen. Wir sind weltanschaulich neutral.
Die Einrichtungen der Kette e.V. sind ein wichtiger Bestandteil der außerklinischen psychiatrischen Versorgung des Kreises Düren.
Unsere Angebote sind dabei auf den individuellen Bedarf der von uns betreuten Menschen zugeschnitten und umfassen die Bereiche Beratung, Betreuung, Rehabilitation und Arbeit. Neben den stationären Wohnangeboten verfügen wir auch über ambulante Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten.
Als Arbeitgeber sind wir bestrebt, den für uns tätigen Mitarbeitenden einen der jeweiligen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten und ihnen mit einem Höchstmaß an persönlicher Wertschätzung zu begegnen. Von unseren Mitarbeitenden erwarten wir Engagement und die Identifikation mit den Zielen und Arbeitsweisen unseres Vereins.
Die Kette e.V. Düren beruft sich in ihrer Arbeit auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 in Deutschland in Kraft trat. Die darin verankerte Sichtweise stellt nicht mehr das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung in den Fokus, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die zu einer Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen führen.
Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien (z.B. Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung). Verpflichtungen (z. B. Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit), Einzelrechte (bürgerliche und politische sowie soziale und kulturelle Rechte). Wesentlich ist der Gedanke, dass gesellschaftliche Inklusion ein Menschenrecht ist.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) strebt mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für Menschen mit Behinderungen an, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dieser Teilhabegedanke ist Grundlage unserer Arbeit. Die uns in den verschiedenen Angebotsformen anvertrauten Menschen betrachten wir als unsere Gäste. Wir laden sie als Gastgeber ein, unsere Angebote unter Achtung des Teilhabegedankens zu nutzen.
Die individuelle Lebensgeschichte und Lebensplanungen, die spezifischen Wünsche, Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt. Wir streben eine möglichst individuelle Förderung der von uns betreuten Menschen oder der Ratsuchenden an, wobei dem sozialen Umfeld eine wichtige Bedeutung zukommt. Angehörige und andere Bezugspersonen werden, falls erforderlich und gewünscht, in die Betreuung und Beratung mit einbezogen. Unsere Angebote verfolgen das Ziel, den Gesundungsprozess sowie die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der von uns betreuten Menschen in einer ihren Bedürfnissen und Wünschen angemessenen Art und Weise zu fördern.
Gemeinsame, individuell erarbeitete Bedarfsermittlungen und flexible, auf die jeweils sich verändernden Bedürfnisse der psychosozialen Versorgung ausgerichtete Konzepte bilden hierfür die Grundlage.
Düren, im Juli 2003/April 2022